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Endlich ab in den Urlaub! Doch was gilt für die Fahrzeugbeleuchtung im Ausland?

Auto mit Wohnwagen Anhänger auf dem Weg in den Urlaub mit Fahrrädern am Hänger

Endlich! Der Sommer steht vor der Tür und Sie planen gemeinsam mit Ihrer Familie einen Trip mit dem Auto. Aber haben Sie an alles gedacht? Wirklich an alles? Jede Wette, dass Sie etwas Wichtiges vergessen haben! Es geht um ein Thema, über das sich viele Reisende kaum Gedanken machen. Die richtige Fahrzeugbeleuchtung. Wussten Sie, dass in vielen Urlaubsländern hohe Bußgelder für die falsche Auto- und Anhänger Beleuchtung berechnet werden? Lesen Sie hier, welche Fehler Sie vermeiden können, um eine Strafe zu verhindern.

Andere Länder, andere Sitten! Welche Regeln gelten wo?

Gleich vorweg! Wenn Sie trotz Helligkeit generell das Abblendlicht einschalten, können Sie innerhalb Europas schon mal nichts falsch machen. Die allgemeinen Regelungen zum Einschalten des Tagfahrlichts sind dagegen nicht überall eindeutig erkennbar. In der Schweiz, in Italien sowie in den skandinavischen Ländern darf mit Tagfahrlicht gefahren werden. In so gut wie allen übrigen Ländern gilt tagsüber ganzjährig die Pflicht zum Fahren mit Abblendlicht. Damit sind Sie also definitiv immer auf der sicheren Seite.

Ausnahmen bestätigen NICHT die Regel

Es gibt ein Paar Ausreißer, an denen man sich allerdings nicht orientieren sollte.

Fahrzeugbeleuchtung von Autos bei Nacht auf der AutobahnFrankreich und Deutschland bilden in Europa eine Ausnahme, hier wird lediglich eine Empfehlung zum Einschalten des Tagfahrlichts ausgesprochen. Bußgelder fallen nicht an. Wer dieses nicht einschalten möchte, muss es auch nicht.

In Österreich wurde die allgemeine Lichtpflicht tagsüber 2008 aufgehoben, nur einspurige Krafträder sind davon ausgenommen.

In Kroatien und Moldawien ist das Abblendlicht in den Wintermonaten grundsätzlich tagsüber einzuschalten. Für den Sommer gelten hier keine besonderen Vorschriften.

In Italien, Rumänien, Russland und Ungarn gilt die Lichtpflicht eigentlich nur außerorts. Doch wie oben bereits erwähnt, können Sie sich in Sicherheit wiegen, wenn das Licht einfach an bleibt.

Regelungen für die Anhängsel

Die allgemeine Pflicht zur Fahrzeugbeleuchtung gilt selbstverständlich auch für Ihre Anhänger Beleuchtung. Prüfen Sie deshalb vor jeder Reise die Verbindung der Stromversorgung an Ihrer Anhängerkupplung. Sowohl Rücklicht als auch Bremsleuchten und Blinker sollten immer einwandfrei funktionieren.

Anhänger, die an den Seiten mehr als 40 Zentimeter über die Begrenzungsleuchten des Zugfahrzeugs hinausragen, sollten mit zusätzlichen Begrenzungsleuchten ausgestattet werden. Dies stellt sicher, dass die entgegenkommenden Fahrzeuge den Anhänger rechtzeitig sehen.

Genau wie das Licht am PKW trägt die Anhänger Beleuchtung zur allgemeinen Verkehrssicherheit bei und wird bei Nichteinhaltung der Richtlinien mit teilweise hohen Bußgeldern geahndet.

Fazit:

Verreisen Sie mit den Liebsten innerhalb Europas, sind Sie immer gut beraten, tagsüber das Abblendlicht eingeschaltet zu lassen. Eine Strafe für das Fahren mit Licht gibt es nirgendwo.
Gehen Sie auf Nummer sicher, um unnötige Bußgelder zu vermeiden. Wenn Sie ein absoluter Lichtmuffel sind, informieren Sie sich vorab über die geltenden Regelungen im jeweiligen Land. Im World Wide Web lassen sich dazu unzählige Tabellen mit Angaben zu Bußgeldern finden.

Bildnachweis:
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